Vorinstanz: vorgehend ArbG Frankfurt, 15. Juni 2016, Az: 14 Ca 8814/15, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 30. März 2017, Az: 5 Sa 1003/16, Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1003/16 - aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juni 2016 - 14 Ca 8814/15 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 339/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) .