Vorinstanz: vorgehend ArbG Frankfurt, 31. August 2016, Az: 14 Ca 5046/16, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 30. März 2017, Az: 5 Sa 1331/16, Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1331/16 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016 - 14 Ca 5046/16 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 339/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) .