Vorinstanz: vorgehend ArbG Ulm, 17. Januar 2014, Az: 6 Ca 234/13, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 26. November 2014, Az: 6 Sa 23/14, Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 23/14 - aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 17. Januar 2014 - 6 Ca 234/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.