Vorinstanz: vorgehend ArbG Köln, 10. Januar 2014, Az: 19 Ca 9243/12, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 9. Oktober 2014, Az: 7 Sa 322/14, Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2014 - 7 Sa 322/14 - teilweise aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Januar 2014 - 19 Ca 9243/12 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung einer Abrechnung abgewiesen.
Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 9 % und die Beklagte zu 91 % zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.