Vorinstanz: vorgehend ArbG Leipzig, 28. Mai 2009, Az: 14 Ca 5099/08, Urteilvorgehend Sächsisches Landesarbeitsgericht, 29. Oktober 2009, Az: 6 Sa 338/09, Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 6 Sa 338/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klagen als unzulässig zurückgewiesen werden.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Leitsätze
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Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 839/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG,§ 555Abs. 1 Satz 1,§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) .