Vorinstanz: vorgehend ArbG Oldenburg (Oldenburg), 13. Februar 2007, Az: 5 Ca 450/06 B, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 28. März 2008, Az: 10 Sa 1089/07 B, Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. März 2008 - 10 Sa 1089/07 B - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstige Leitsätze
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Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen, da ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht zulässig ist und die Parteien auf die Entscheidungsgründe verzichtet haben (§ 313a Abs. 1 ZPO) .