Ignoring pleaded facts violates right to be heard

BGH XII ZR 23/15Bgh / Civil Chamber 1230.09.2015Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Court held that the OLG violated the defendant's right to be heard in a tenancy dispute over termination of a restaurant lease with apartment. The OLG's reasoning contradicted its own factual findings by saying the defendant had not alleged that the complained-of misuse had ended, although the record showed she had. Because the appellate court ignored that submission and the offered witness evidence, the decision was set aside and the case remitted for a new decision, including costs of the revision proceedings.

Omnilex-Regeste

Art. 103 Abs. 1 GG; review on non-admission appeal and remittal under § 544 Abs. 7 ZPO: A court violates the right to be heard if, in its reasons, it disregards decisive party submissions and evidence offered on a central factual issue, even where the burden of allegation and proof would otherwise lie on that party. A contradiction between the factual findings and the reasoning indicates such a violation when material submissions are omitted from the legal assessment. The judgment is to be set aside if it cannot be excluded that consideration of the overlooked material could have led to a different outcome (consid. 1-2).

Gesamter Gesetzestext

BGH — XII ZR 23/15, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-30

Aktenzeichen: XII ZR 23/15

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 103 Abs 1 GG, § 543 BGB

Vorinstanz: vorgehend OLG Frankfurt, 5. Februar 2015, Az: 2 U 184/14vorgehend LG Frankfurt, 15. September 2014, Az: 2-21 O 47/14

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Titelzeile

Gehörsverletzung im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung des tatbestandlich festgestellten Parteivortrags in den Entscheidungsgründen

Tenor

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird die Revision gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Februar 2015 zugelassen.

Auf die Revision der Beklagten wird das vorgenannte Urteil aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Beschwerdewert: 48.000 €

Gründe

I.

1 Die Parteien sind durch ein Mietverhältnis über eine Gaststätte nebst Wirtewohnung miteinander verbunden. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 kündigte die Klägerin als Vermieterin das gesamte Mietverhältnis fristlos, weil die Beklagte die Wirtewohnung vertragswidrig nutze. Denn sie betreibe dort eine gewerbliche Küche zur Unterstützung der Gaststätte, nutze die Badewanne zur Lagerung von Kartoffeln, und die beiden Wohnräume der insgesamt 45 qm großen Wirtewohnung seien mit Schlafstätten für wenigstens sechs Personen überbelegt. Am 31. Januar 2014 bot die Beklagte der Klägerin die Rückgabe der Wirtewohnung geräumt und besenrein an, sofern bei der Neuvermietung auf die gaststättenbedingte Lärmbelästigung hingewiesen werde. Mit Schreiben vom 11. Februar 2014 wiederholte die Klägerin ihre Kündigung.

2 Das Landgericht hat das Schreiben vom 19. Dezember 2013 als Abmahnung gewertet und der Klage auf Grundlage der Kündigung vom 11. Februar 2014 stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich die Beklagte mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.

II.

3 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist begründet. Die zugelassene Revision führt gemäß § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht.

4 1. Die Nichtzulassungsbeschwerde rügt mit Recht, dass das Oberlandesgericht den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) dadurch verletzt hat, dass es bei der Beurteilung der Frage, ob der vertragswidrige Gebrauch zum Zeitpunkt der am 11. Februar 2014 ausgesprochenen Kündigung noch bestand, entscheidungserheblichen Vortrag der Beklagten und dafür angetretenen Zeugenbeweis in rechtsfehlerhafter Weise nicht berücksichtigt hat.

5 In den Entscheidungsgründen hat das Oberlandesgericht ausgeführt, die Beklagte habe auf die mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 erklärte Abmahnung weder die Nutzung der Wohnung in der benannten Weise unterlassen noch eine Überprüfung ihrer Annahme der Rechtmäßigkeit der Nutzung zugesagt oder in anderer Weise erkennbar eine Änderung der gerügten Umstände angekündigt. Sie habe dies bereits nicht vorgetragen. Hierfür sei sie aber darlegungs- und beweispflichtig.

6 Mit diesen Ausführungen in den Gründen hat sich das Oberlandesgericht in Widerspruch zu seinen tatbestandlichen Feststellungen gesetzt, wonach die Beklagte vorgetragen habe, zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vom 11. Februar 2014 hätten die abgemahnten Zustände nicht mehr bestanden; die Wohnung habe bereits leer gestanden. Indem das Oberlandesgericht diese Darstellung der Beklagten und den zugehörigen Beweisantritt, die es nicht nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO zurückgewiesen hat, bei der rechtlichen Beurteilung übergangen hat, hat es - unabhängig von der bestehenden Darlegungs- und Beweislast - gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen.

7 2. Der angefochtene Beschluss beruht auf der dargestellten Verletzung des rechtlichen Gehörs, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Oberlandesgericht unter Berücksichtigung des Vorbringens und Beweisantritts in der Berufungsbegründung zu einer anderen Würdigung gelangt wäre. Der angefochtene Beschluss ist daher aufzuheben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 544 Abs. 7 ZPO).

Dose Weber-Monecke Klinkhammer

Nedden-Boeger Guhling

Schlagwörter

right to be heardlease terminationappellate reviewparty submissionsevidence assessmentremand

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appellate court violated the defendant's right to be heard by ignoring pleaded facts and offered evidence on the continuation of the contractual breach at the time of termination.

Extrahierter Entscheid

Yes. The appellate court disregarded decisive defendant submissions and the offered witness evidence, despite not having excluded them as inadmissible.

Extrahierte Begründung

The reasons contradicted the findings of fact: the court stated that the defendant had not alleged that the complained-of conditions had ended, although the judgment's factual section recorded that she had. Ignoring that submission and evidence, irrespective of the burden of proof, breached Art. 103(1) GG.

Kernrechtsfrage

Whether the appellate decision had to be set aside and the case remitted.

Extrahierter Entscheid

Yes. The hearing violation could have affected the outcome, because a different assessment was possible if the omitted submissions were considered.

Extrahierte Begründung

A causal link is sufficient when it cannot be excluded that the court would have reached a different conclusion after considering the overlooked material.

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