Recusal of an entire panel in guardianship proceedings

BGH XII ZA 34/15Bgh / Civil Chamber 1208.07.2015Dismissed

Zusammenfassung

The Federal Court of Justice rejected the Betroffener's recusal motion against four judges of the panel as manifestly inadmissible. It held that under § 6(1) FamFG in conjunction with § 42 ZPO only individual judges may be challenged, not an entire panel. The applicant's reliance on alleged procedural errors and supposedly wrong decisions did not credibly establish bias. The counter-motion against the panel's earlier order of 17 June 2015 was also rejected.

Regest

§ 6 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 42 ZPO, § 45 Abs. 1 ZPO; Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers und Glaubhaftmachung des Befangenheitsgrundes. Die Ablehnung ist unzulässig, wenn sie sich ihrem Inhalt nach gegen das Gericht als solches oder gegen den gesamten Spruchkörper richtet; zulässig ist nur die Ablehnung einzelner Richter. Bei eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Gesuchen sind die abgelehnten Richter an der Entscheidung nicht ausgeschlossen (consid. 2). Für die Glaubhaftmachung des Befangenheitsgrundes genügt weder die pauschale Rüge von Verfahrensfehlern noch die Behauptung offensichtlich fehlerhafter Entscheidungen; erforderlich sind konkrete, auf die Person des einzelnen Richters bezogene Umstände, die Misstrauen in dessen Unparteilichkeit rechtfertigen (consid. 4).

Gesamter Gesetzestext

BGH — XII ZA 34/15, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-08

Aktenzeichen: XII ZA 34/15

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 6 Abs 1 FamFG, § 42 ZPO, § 45 Abs 1 ZPO

Vorinstanz: vorgehend BGH, 17. Juni 2015, Az: XII ZA 34/15, Prozesskostenhilfebeschlussvorgehend LG Berlin, 11. März 2015, Az: 88 T 36/13vorgehend AG Neukölln, 29. Oktober 2013, Az: 50 XVII H 1241

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Titelzeile

Richterablehnung im Betreuungsverfahren: Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers; Glaubhaftmachung des Befangenheitsgrundes

Tenor

Das Ablehnungsgesuch des Betroffenen vom 25. Juni 2015 gegen die Richter am Bundesgerichtshof Schilling, Dr. Günter, Dr. Nedden-Boeger und Dr. Botur wird verworfen.

Die Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 17. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Gründe

I.

1 Das Ablehnungsgesuch des Betroffenen gegen die Richter, die an dem Senatsbeschluss vom 17. Juni 2015 mitgewirkt haben, ist als offensichtlich unzulässig zu verwerfen.

2 Der Senat ist in der eingangs genannten Besetzung zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch berufen. Bei eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen sind die abgelehnten Richter an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert. In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 6 Abs. 1 FamFG iVm § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14 - juris Rn. 2 mwN).

3 Eindeutig unzulässig ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers eines Gerichts, weil nach § 6 Abs. 1 FamFG iVm § 42 ZPO nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden kann (BGH Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14 - juris Rn. 3 mwN).

4 Zwar bezeichnet der Betroffene vier der fünf Mitglieder der Spruchgruppe namentlich, die an dem Verfahrenskostenhilfe ablehnenden Beschluss mitgewirkt haben. Dies ist aber auch unter Berücksichtigung des Gebots, das Ablehnungsgesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen, nicht als eine zulässige Ablehnung einzelner Richter anzusehen. Denn der Betroffene begründet das Ablehnungsgesuch lediglich mit seiner Ansicht nach vorhandenen Verfahrensverstößen und offensichtlich fehlerhaften Entscheidungen, ohne konkrete, auf eine Befangenheit der einzelnen Mitglieder des Senats hinweisende Anhaltspunkte zu benennen. Dies genügt nicht zur Glaubhaftma-chung eines Befangenheitsgrundes (vgl. BGH Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14 - juris Rn. 4 mwN).

II.

5 Die Begründung der Gegenvorstellung gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.

Dose Weber-Monecke Schilling

Günter Botur

Schlagwörter

recusalbiasentire panelguardianshipadmissibilitycredibilityprocedural motion