Natural unit of action in breach of trust by same-day transfers

BGH 4 StR 52/15Bgh / Criminal Chamber 424.03.2015Modified

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Court partially upheld the defendant’s appeal against a judgment of the Essen Regional Court for breach of trust. Count 156 was annulled and discontinued because the trial court had provisionally discontinued low-value transfers without formally reinstating that count. In several listed pairs or groups, same-day transfers from the same bank account to the same recipient had to be combined into a natural unit of action, reducing the conviction from 360 to 347 counts. The two-year-and-four-month prison sentence remained unchanged, and the defendant was ordered to bear the remaining appeal costs.

Omnilex-Regeste

§ 52 StGB; § 266 StGB; same-day transfers from the same bank account to the same recipient: natural unit of action. A plurality of disposals constitutes one offense where the acts are immediately connected in time and space and objectively appear as a single cohesive course of conduct, provided they rest on one decision (consid. 5). A conviction cannot be entered on a count provisionally discontinued at trial unless the discontinuance has been formally lifted by the required procedural order (consid. 2). If the defendant has fully confessed, the appellate court may amend the conviction itself without violating the right to be heard, and an unchanged overall sentence may be maintained when the remaining counts justify excluding a lower sentence (consid. 6-8).

Gesamter Gesetzestext

BGH — 4 StR 52/15, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-24

Aktenzeichen: 4 StR 52/15

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 52 StGB, § 266 StGB

Vorinstanz: vorgehend LG Essen, 21. Oktober 2014, Az: 32 KLs 10/14

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Titelzeile

Natürliche Handlungseinheit bei Untreue: Überweisungen am selben Tag von demselben Bankkonto auf dasselbe Empfängerkonto

Tenor

  1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 21. Oktober 2014

a) im Fall 156 der Urteilsgründe aufgehoben und das Verfahren insoweit eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last;

b) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Untreue in 347 Fällen schuldig ist.

Die für die Taten 43, 84, 111, 113, 135, 144, 168, 192, 197, 209, 340 und 347 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen entfallen.

  1. Die weiter gehende Revision wird verworfen.

  2. Der Angeklagte hat die verbleibenden Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Untreue in 360 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt, hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen, geringfügigen Teilerfolg; im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.

2 1. Die Verurteilung des Angeklagten im Fall 156 der Urteilsgründe ist aufzuheben und das Verfahren insoweit einzustellen.

3 Dazu hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 9. Februar 2015 Folgendes ausgeführt:

„Der Verurteilung im Fall 156 der Urteilsgründe steht entgegen, dass die Kammer in der Hauptverhandlung vom 21. Oktober 2014 sämtliche Ab- und Umbuchungen unterhalb eines Betrages von 500,00 € und damit auch die Tat 156, die eine Überweisung über 100,00 € betrifft, vorläufig eingestellt hat. Mit dieser Einstellung entstand ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476). Einen solchen Beschluss hat das Landgericht jedoch nicht erlassen."

4 Dem schließt sich der Senat an.

5 2. Ferner hält die Annahme jeweils selbständiger Taten in den Fällen 42 und 43, 81 und 84, 110, 111 und 113, 135 und 136, 144 und 145, 168 und 169, 192 und 193, 197 und 198, 209 und 210, 340 und 341 sowie 346 und 347 der Urteilsgründe rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Nach den Feststellungen nutzte der Angeklagte, der im Tatzeitraum als Hausverwalter für 25 Wohnungseigentümergemeinschaften tätig war, seine alleinige Verfügungsberechtigung über die Konten der Haus- und Wohnungseigentümer aus, um zweckfremde Ab- und Umbuchungen vorzunehmen und sich dadurch eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen. Hierbei betrafen die vorgenannten Fälle jeweils Überweisungen, die am selben Tag von demselben Bankkonto auf dasselbe Empfängerkonto erfolgten, was nahe legt, dass der Angeklagte diese Verfügungen jeweils zusammen erledigte. Danach stehen die jeweils am selben Tag vorgenommenen Überweisungen von demselben Bankkonto auf dasselbe Empfängerkonto jedenfalls in natürlicher Handlungseinheit. Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10, wistra 2010, 345 mwN). So liegt der Fall hier.

6 3. Der Senat kann die Änderung des Schuldspruchs selbst vornehmen. § 265 StPO steht nicht entgegen, weil auszuschließen ist, dass sich der in vollem Umfang geständige Angeklagte anders als geschehen verteidigt hätte.

7 4. Danach entfallen die Einzelstrafen von jeweils sechs Monaten (Fälle 43, 84, 113, 144, 192, 197 und 347 der Urteilsgründe) sowie von jeweils neun Monaten (Fälle 111, 135, 168, 209 und 340 der Urteilsgründe). Damit verbleiben 347 Fälle der Untreue; die in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannte Zahl von 348 Fällen beruht ersichtlich auf einem Versehen.

8 Die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten hat gleichwohl Bestand; angesichts der verbleibenden 347 Einzelstrafen kann der Senat ausschließen, dass die Gesamtstrafe bei zutreffender Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses niedriger ausgefallen wäre.

9 5. Wegen des lediglich geringfügigen Erfolgs der Revision ist es nicht unbillig, den Beschwerdeführer mit den gesamten Kosten seines Rechtsmittels zu belasten.

Mutzbauer Roggenbuck Cierniak

Franke Bender

Schlagwörter

breach of trustnatural unit of actionsame-day transfersprocedural barsentenceappeal costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether count 156 had to be set aside because the trial court had provisionally discontinued it without formal reinstatement.

Extrahierter Entscheid

Yes. The provisional discontinuance created a procedural bar that could only have been removed by a formal reinstatement order; none was issued.

Extrahierte Begründung

The court followed the prosecutor general: once the chamber had provisionally discontinued all transfers below CHF 500, the court could not convict on count 156 without a formal reopening under the relevant procedural rule.

Kernrechtsfrage

Whether same-day transfers from the same bank account to the same recipient constituted separate offenses or a natural unit of action.

Extrahierter Entscheid

They formed a natural unit of action and had to be treated as one offense in each listed pair or group.

Extrahierte Begründung

The transfers were carried out on the same day, from the same account to the same recipient, indicating a single unified act based on one decision and an objective temporal-spatial connection.

Kernrechtsfrage

Whether the appellate court could itself amend the conviction despite the defendant's appeal.

Extrahierter Entscheid

Yes, because the defendant had fully confessed and no different defense was conceivable.

Extrahierte Begründung

A change of the judgment was permissible under the procedural rules; the prohibition on surprise was not violated.

Kernrechtsfrage

Whether the overall sentence had to be reduced after the merger of counts.

Extrahierter Entscheid

No. The remaining 347 counts and the number of individual sentences made it possible to exclude any lower overall sentence.

Extrahierte Begründung

Even after eliminating the duplicate counts and the count 156, the remaining individual penalties justified leaving the two-year-and-four-month prison sentence untouched.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.