No incidental review of child legitimacy under old §1593 BGB

BGH IV ZR 250/12Bgh / IV. Zivilkammer16.01.2013Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Court of Justice rejected the defendant’s complaint against the refusal to grant leave to appeal in a filiation dispute. It held that the case did not meet the requirements of § 543(2) ZPO. On the merits, the Senate reiterated that former § 1593 BGB has a blocking effect: a child’s non-marital status may only be asserted after a successful legitimacy challenge and final judgment, and no incidental review of legitimacy is permitted. The constitutional complaints based on Arts. 3(1) and 103(1) GG were found unpersuasive. The defendant was ordered to bear the costs of the complaint proceedings.

Omnilex-Regeste

§ 1593 BGB a.F.; Sperrwirkung für das gesamte Zivilrecht und Ausschluss der Inzidentprüfung der Ehelichkeit eines Kindes. Die Nichtehelichkeit eines während der Ehe oder innerhalb der gesetzlichen Frist nach Auflösung/Nichtigkeit der Ehe geborenen Kindes kann nur geltend gemacht werden, wenn die Ehelichkeit angefochten und die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt ist; solange eine Anfechtung nicht erfolgt ist, kommt es auf die Voraussetzungen des § 1591 BGB a.F. nicht an. Eine durchgreifende Grundsatz- oder Fortbildungsfrage i.S.v. § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO liegt nicht vor, wenn die Beschwerde lediglich die ständige Rechtsprechung zur Sperrwirkung angreift (vgl. auch § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO).

Gesamter Gesetzestext

BGH — IV ZR 250/12, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-16

Aktenzeichen: IV ZR 250/12

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 1593 BGB vom 18.07.1979

Vorinstanz: vorgehend OLG Koblenz, 2. Juli 2012, Az: 12 U 793/11vorgehend LG Koblenz, 15. Juni 2011, Az: 8 O 322/08

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Titelzeile

Abstammungsverfahren: Feststellung der Nichtehelichkeit eines Kindes

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Juli 2012 wird zurückgewiesen. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

Nach § 1593 BGB a.F. kann die Nichtehelichkeit eines Kindes, das während der Ehe oder innerhalb von 302 Tagen nach Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe geboren ist, nur geltend gemacht werden, wenn die Ehelichkeit angefochten und die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt ist. Diese Vorschrift entfaltet eine Sperrwirkung für das gesamte Zivilrecht und verbietet eine inzidente Prüfung, ob ein Kind ehelich ist oder nicht (BGH, Urteil vom 25. März 1981 IVb ZR 561/80, BGHZ 80, 218, 219; Soergel/Gaul, BGB 12. Aufl. § 1591 Rn. 2, § 1593 Rn. 2; BGB-RGRK/ Böckermann, BGB 12. Aufl. §§ 1591, 1592 Rn. 18, § 1593 Rn. 2, 9; Palandt/Diederichsen, BGB 56. Aufl. § 1591 Rn. 1, 3). Demgegenüber kommt es, solange keine Anfechtung der Ehelichkeit erfolgt ist, nicht darauf an, ob und inwieweit die Voraussetzungen des § 1591 BGB a.F. vorliegen, insbesondere ob es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, dass die Frau das Kind von dem Ehemann empfangen hat. Der Erblasser selbst hat Anfechtungsklage gemäß § 1594 BGB a.F. nicht erhoben, obwohl er spätestens durch das Scheidungsurteil vom 17. Oktober 1947 wusste, dass die Klägerin nicht von ihm abstammt.

Der Senat hat ferner die Rüge aus Artt. 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG geprüft und für nicht durchgreifend erachtet. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Streitwert: 23.578,69 €

Mayen Wendt Felsch

Harsdorf-Gebhardt Dr. Karczewski

Schlagwörter

filiationlegitimacyincidental reviewleave to appealblocking effectcosts

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the complaint justified admitting revision under § 543(2) ZPO.

Extrahierter Entscheid

The case raised neither fundamental questions nor required development of the law or uniformity of case law.

Extrahierte Begründung

The Senate found no basis for leave to appeal under § 543(2) sentence 1 ZPO.

Kernrechtsfrage

Whether child legitimacy could be examined incidentally despite old § 1593 BGB.

Extrahierter Entscheid

No. Under former § 1593 BGB, non-marital status could only be asserted after successful legitimacy challenge and final judicial determination; incidental review is barred.

Extrahierte Begründung

The provision has blocking effect for all civil law and prevents incidental determination of whether a child is legitimate. Without a legitimacy challenge, it is irrelevant whether the conditions of former § 1591 BGB were met.

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