Widerspruch withdrawal renders partial cancellation order ineffective

BPatG 24 W (pat) 11/10Bundespatentgericht / Division 2430.10.2012Confirmed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Patent Court had to deal with an appeal against a partial cancellation order concerning trademark 300 81 287. During the appeal, the opponent withdrew all oppositions. The court therefore declared the challenged decision of the Trademark Division ineffective to the extent it had ordered partial deletion of the trademark. It also declined to make any costs order.

Omnilex-Regeste

§ 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i.V.m. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO; Wirkungslosigkeit des angefochtenen Beschlusses nach Rücknahme des Widerspruchs im Beschwerdeverfahren. Wird der Widerspruch im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren zurückgenommen, so ist der angefochtene Beschluss, soweit er auf dem Widerspruch beruht, wegen prozessualer Erledigung für wirkungslos zu erklären. Der Ausspruch erfolgt von Amts wegen aus Gründen der Rechtssicherheit und unabhängig davon, ob die Hauptsacheerledigung von den Beteiligten ausdrücklich beantragt wird (vgl. consid. 2). Eine Kostenauferlegung nach § 71 MarkenG bedarf einer besonderen Veranlassung; fehlt es daran, bleibt es bei keiner Kostenentscheidung (consid. 3).

Gesamter Gesetzestext

BPatG — 24 W (pat) 11/10, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-30

Aktenzeichen: 24 W (pat) 11/10

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 82 Abs 1 S 1 MarkenG, § 269 Abs 3 S 1 ZPO

Spruchkörper: 24. Senat

Titelzeile

Markenbeschwerdeverfahren – "Wirkungslosigkeit eines Beschlusses der Markenstelle nach Widerspruchsrücknahme" – Widerspruch gegen eingetragene jüngere Marke - teilweise Löschung der angegriffenen Marke - Widerspruchsrücknahme im Beschwerdeverfahren – Erklärung der Wirkungslosigkeit des angefochtenen Beschlusses der Markenstelle – Amtsermittlungsgrundsatz - Ausspruch aus Gründen der Rechtssicherheit

Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 300 81 287

hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 30. Oktober 2012 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Werner sowie der Richterin Dr. Schnurr und des Richters am Oberlandesgericht Heimen

beschlossen:

Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 21. November 2008 ist wirkungslos, soweit die teilweise Löschung der angegriffenen Marke 300 81 287 aufgrund der Widersprüche aus den Marken 460 469, 2 099 430 und 300 77 372 angeordnet worden ist.

Gründe

1 Mit Beschluss vom 7. Juli 2004 hat die Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamts Widersprüche aus den Marken 460 469, 2 099 430 und 300 77 372 zurückgewiesen. Im Erinnerungsverfahren wurde mit Beschluss vom 21. November 2008 unter teilweiser Aufhebung des Erstbeschlusses die Löschung der angegriffenen Marke 300 81 287 für die Waren und Dienstleistungen "pharmazeutische Präparate; Präparate für die Gesundheitspflege; wissenschaftliche und industrielle Forschung" angeordnet. Im Übrigen wurde die Erinnerung der Widersprechenden zurückgewiesen. Gegen den Beschluss hat die Markeninhaberin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens hat die Widersprechende mit den Erklärungen vom 11. September 2012 und vom 9. Oktober 2012 ihre Widersprüche zurückgenommen.

2 Gemäß § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO ist auszuspre-chen, dass der angefochtene Beschluss wirkungslos ist (vgl. BGH Mitt. 1998, 264 "Puma"). Dieser Ausspruch erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und in Be-rücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts wegen (vgl. dazu BPatGE 43, 96).

3 Zu einer Kostenauferlegung (§ 71 Abs. 1 und 4 MarkenG) bestand kein Anlass.

Schlagwörter

trademark oppositionwithdrawalineffectivenesslegal certaintycostsappeal

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the challenged decision of the Trademark Division became ineffective after withdrawal of the oppositions in the appeal proceedings.

Extrahierter Entscheid

The appealed order was declared ineffective insofar as it had ordered partial cancellation of the attacked trademark on the basis of the withdrawn oppositions.

Extrahierte Begründung

Under § 82(1) MarkenG in conjunction with § 269(3) sentence 1 ZPO, the appellate court must declare the challenged decision ineffective once the oppositions have been withdrawn; this is done for legal certainty and ex officio in light of the inquisitorial principle.

Kernrechtsfrage

Whether costs should be imposed on any party.

Extrahierter Entscheid

No costs were ordered.

Extrahierte Begründung

The court found no reason to allocate costs under § 71 MarkenG.

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