Meistertricks: no lack of distinctiveness for class 16 goods

BPatG 29 W (pat) 36/12Bundespatentgericht / Division 2913.06.2012Granted

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Omnilex-Zusammenfassung

The applicant sought registration of the word mark 'Meistertricks' for class 16 goods after narrowing the specification to printed matter, namely scientific, technical and economic maps and templates. The DPMA had refused the application for lack of distinctiveness. The Federal Patent Court held that the sign, although composed of ordinary words suggesting masterful tricks or methods, was not descriptive for the remaining goods and was therefore capable of indicating origin. The complaint was allowed and the two DPMA decisions were annulled.

Omnilex-Regeste

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; distinctiveness of a word mark composed of common terms. A composite sign must be assessed in its overall impression. Even if the individual elements evoke a laudatory or suggestive meaning, registrability is not excluded where the combination is not established lexically and does not describe the relevant goods directly. For scientific, technical and economic maps and templates, the expression 'Meistertricks' does not denote a factual characteristic; because such goods are not ordinarily illustrated by 'tricks', the sign is not purely descriptive and retains the minimal distinctiveness required for trade mark protection (consid. 15 ff., 30, 38).

Gesamter Gesetzestext

BPatG — 29 W (pat) 36/12, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-13

Aktenzeichen: 29 W (pat) 36/12

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG

Spruchkörper: 29. Senat

Titelzeile

Markenbeschwerdeverfahren – "Meistertricks" – kein absolutes Schutzhindernis – keine fehlende Unterscheidungskraft

Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2010 041 841.9

hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 13. Juni 2012 durch die Vorsitzende Richterin Grabrucker, die Richterin Kortge und die Richterin am Landgericht Uhlmann

beschlossen:

Die Beschlüsse des DPMA vom 30. November 2010 und 30. August 2011 werden aufgehoben.

Gründe

I.

1 Das Wortzeichen

2 Meistertricks

3 ist am 13. Juli 2010 zur Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 38 und 41 angemeldet worden, wobei das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis im Beschwerdeverfahren auf die Waren der

4 Klasse 16

5 Druckereierzeugnisse, nämlich naturwissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Karten und Vorlagebogen

6 beschränkt wurde.

7 Mit Beschlüssen vom 30. November 2010 und 30. August 2011, letzterer im Erinnerungsverfahren ergangen, hat die Markenstelle für Klasse 35 die Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.

8 Das angemeldete Zeichen "Meistertricks" werde von den angesprochenen Verbrauchern dahingehend verstanden, dass die beanspruchten Waren und Dienstleistungen großartige meisterliche Methoden und Lösungen zur Erleichterung der Arbeit und Bewältigung eines Problems problematisierten oder anböten. In dieser Weise werde der Begriff für einzelne beanspruchte Waren und Dienstleistungen auch bereits verwendet. Als Hinweis auf den Anbieter der Waren sei das Zeichen daher nicht geeignet.

9 Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Anmelders, mit der er sinngemäß beantragt,

10 die Beschlüsse des DPMA vom 30. November 2010 und 30. August 2011 aufzuheben.

11 Das Zeichen sei für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine beschreibende Sachangabe. Ein Meistertrick sei etwas Geheimnisvolles, das der Außenwelt vor seiner Auflösung nicht selbstverständlich erklärbar sei und mit dem Ziel angewendet werde, ein überraschendes Ergebnis zu erzielen. Die Markenstelle habe die Begriffe "Tip" und "Trick" verwechselt. Da den Naturwissenschaften derartige Geheimnisses fremd seien, sei der Begriff für die in Klasse 16 beanspruchten Waren nicht beschreibend und werde auch nicht entsprechend verwendet.

12 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

13 Die zulässige Beschwerde hat nach der im Beschwerdeverfahren vorgenommenen Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses Erfolg.

14 Soweit die Eintragung für die Waren "Druckereierzeugnisse, nämlich naturwissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Karten und Vorlagebogen" zurückgewiesen worden ist, war der Beschwerde gemäß §§ 41, 33 Abs. 2 MarkenG stattzugeben, da dem angemeldeten Zeichen für diese Waren kein absolutes Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 MarkenG entgegensteht. Insbesondere kommt dem Zeichen für diese Waren die notwendige Unterscheidungskraft zu.

15 1. Das Wortzeichen setzt sich aus den zwei Wortelementen "Meister" und "Tricks" zusammen.

16 a) Das Wort "Meister" hat mehrere Bedeutungen (Duden, Deutsches Universalwörterbuch):

17 - ein Handwerker, der seine Ausbildung mit der Meisterprüfung abgeschlossen hat;

18 - jemand, der als Meister in einem Betrieb arbeitet und einem bestimmten Arbeitsbereich vorsteht;

19 - ein Könner auf seinem Gebiet, in seiner Kunst ("er ist ein Meister seines Fachs");

20 - ein großer Künstler ("die alten Meister");

21 - ein bewunderter, verehrter als Vorbild angesehener Lehrer;

22 - ein Sieger in einer Meisterschaft (Deutscher Meister);

23 - saloppe vertrauliche Anrede einer meist unbekannten männlichen Person;

24 - Namensbestandteil in Fabeln (Meister Lampe).

25 Als Wortbestandteil in Substantiven kennzeichnet es den nachfolgenden Begriff als meisterhaft, großartig ("Meisterleistung", "Meisterdetektiv", "Meisterwerk").

26 b) Das Wort "Tricks" ist die Pluralform des Wortes "Trick", das im Deutschen in folgenden Bedeutungen verwendet wird (Duden, Deutsches Universalwörterbuch):

27 - listig ausgedachtes, geschicktes Vorgehen, (unerlaubter) Kunstgriff; Manöver, mit dem jemand getäuscht, betrogen wird;

28 - oft einfache, aber wirksame Methode der Handhabung von etwas zur Erleichterung einer Arbeit, Lösung einer Aufgabe o. ä;

29 - bei einer artistischen Vorführung ausgeführte, verblüffende Aktion, eingeübter wirkungsvoller Kunstgriff von Artisten oder Zauberkünstlern.

30 c) Bei der Beurteilung des Zeichens ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Das Wort "Meistertricks" ist zwar lexikalisch nicht nachweisbar, findet sich aber im Sprachgebrauch der Presse. Die Verwendung ist nicht auf Bereiche des Handwerks beschränkt, in denen der Meistertitel als berufliche Qualifikation erworben werden kann. Die angesprochenen Kreise, die durchschnittlichen Verbraucher, werden das Zeichen wegen seiner eindeutigen Bestandteile und üblichen Begriffsbildung ohne weitere Überlegung als besonders geschickte meisterhafte Kunstgriffe eines erfahrenen Könners oder "Profis" verstehen. In dieser Bedeutung wird es auch benutzt, wie sich aus den Recherchebelegen des DPMA und den nachfolgenden Belegen ergibt.

31 www.ofdb.de : Charlie Chans Meistertrick (1933);

32 www.waz-online.de : Lehrers Meistertrick: Positive Motivation Sport.

33 Zwar werden entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers Tricks auch im Bereich von naturwissenschaftlicher Forschung und im Bereich der Technik verwendet.

34 Lothar Matter : Lebensmittel- und Umweltanalytik mit der Spektrometrie. Tips, Tricks und Beispiele für die Praxis;

35 Heinz G. Kandel : Verfahrenstechnische Methoden in der Wirkstoffherstellung, Tipps und Tricks;

36 http.//freenet.de/wissenschaft/natur : Chemischer Trick lässt Pflanzen im Dunkeln sprießen;

37 derstandard.at/Wissenschaft/Mensch : Ein Trick deckt Protein-Interaktionen auf. Wiener Forscher machen flüchtige Begegnungen beobachtbar.

38 Auf Karten und Vorlagebögen werden Tricks jedoch üblicherweise nicht abgebildet, sodass das Zeichen keinen beschreibenden Inhalt für diese Waren hat. Auch ein sachlicher Bezug des Wortzeichens lässt sich zu ihnen nicht herstellen. Daher besitzt das Zeichen für diese Waren die für einen betrieblichen Herkunftshinweis notwendige Unterscheidungskraft.

Schlagwörter

trademark distinctivenessabsolute groundsword markdescriptive signoverall impressionclass 16 goods

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Kernrechtsfrage

Whether the sign 'Meistertricks' lacks distinctiveness for the remaining class 16 goods

Extrahierter Entscheid

The sign has sufficient distinctiveness for 'printed matter, namely scientific, technical and economic maps and templates' and is not barred by an absolute ground for refusal.

Extrahierte Begründung

Although not lexically attested as a whole, the sign is understood as a combination meaning especially skilled, masterful tricks or methods. For the remaining goods, however, maps and templates are not usually depicted by 'tricks', so the sign is neither descriptive nor closely factual in relation to them.

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