Non-admission complaint in construction payment case dismissed

BGH VII ZR 100/10Bgh / Civil Chamber 720.12.2010Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Court of Justice rejected the defendant's complaint against denial of leave to appeal in a construction payment dispute. It held that the complaint did not attack the appellate court's independent alternative reasoning, which alone sustained the judgment. The court also stated that, in a VOB contract, defect claims after acceptance are governed exclusively by § 13 VOB/B, so a price reduction under § 2 Nr. 7 VOB/B is excluded. It further confirmed that, in a work-performance chain, benefit balancing may bar defect-based claims under § 242 BGB where the subcontractor is no longer pursued by its contractual partner. The defendant was ordered to pay the costs.

Omnilex-Regeste

§ 543 ZPO; Nichtzulassungsbeschwerde und tragende Hilfsbegründung des Berufungsurteils; eine Beschwerde ist unbegründet, wenn sie sich nicht gegen jede selbständig tragende Begründung des angefochtenen Urteils richtet. Im VOB-Vertrag sind Mängelrechte nach Abnahme ausschließlich in § 13 VOB/B geregelt; eine Minderung des Werklohns nach § 2 Nr. 7 VOB/B ist insoweit ausgeschlossen (vgl. BGHZ-Linie). In der werkvertraglichen Leistungskette kann der Auftraggeber nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) mit Mängelrechten ausgeschlossen sein, wenn feststeht, dass der Nachunternehmer wegen desselben Mangels nicht mehr in Anspruch genommen wird; dies gilt nicht nur für Schadensersatz-, sondern auch für Minderungsansprüche (vgl. consid. 1–2).

Gesamter Gesetzestext

BGH — VII ZR 100/10, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-20

Aktenzeichen: VII ZR 100/10

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 242 BGB, § 543 ZPO, § 2 VOB B, § 13 Nr 6 VOB B

Vorinstanz: vorgehend OLG Oldenburg (Oldenburg), 6. Mai 2010, Az: 8 U 206/09, Urteilvorgehend LG Osnabrück, 28. September 2009, Az: 16 O 358/08

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Titelzeile

Nichtzulassungsbeschwerde im Werklohnprozess: Begründung mit einem die Hauptbegründung des Berufungsurteils betreffenden Revisionsgrund; Minderungsausschluss in werkvertraglicher Leistungskette

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 6. Mai 2010 wird zurückgewiesen.

Gründe

1 Ob die von der Revision zur Auslegung des Vertrages aufgeworfenen Fragen die Zulassung der Revision erforderten, kann offenbleiben. Denn jedenfalls trägt die Hilfsbegründung des Berufungsgerichts das Urteil. Insoweit liegt ein Zulassungsgrund nicht vor. Nach der Hilfsbegründung des Berufungsgerichts ist die Beklagte gehindert, etwaige Mängelansprüche geltend zu machen, weil der Bauherr die Leistung seinerseits gebilligt habe. Er mache keine Ansprüche gegen die Beklagte geltend. Dagegen wendet sich die Nichtzulassungsbeschwerde nicht.

2 Die von ihr als klärungsbedürftig angesehene Frage, ob der als Nachunternehmer tätige Werkunternehmer sich gegenüber der Kürzung seines Entgelts nach § 2 Nr. 7 VOB/B auf die Grundsätze der Vorteilsausgleichung berufen könne, wenn sein Auftraggeber, der Hauptunternehmer, seinerseits vom Hauptauftraggeber voll bezahlt worden sei, stellt sich nicht. Die Nichtzulassungsbeschwerde geht rechtsirrtümlich davon aus, dass wegen der Mängel eine Kürzung der Vergütung nach § 2 Nr. 7 VOB/B möglich sei. Das ist nicht der Fall. Ansprüche wegen Mängeln, die nach der Abnahme erhoben werden, sind im VOB-Vertrag abschließend in § 13 VOB/B geregelt. Der Auftraggeber kann deshalb keine Minderung des Werklohns wegen Mängeln nach § 2 Nr. 7 VOB/B verlangen (BGH, Urteil vom 12. September 2003 - VII ZR 116/02, BauR 2004, 78). Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde auch in Frage stellt, dass die Beklagte gehindert ist, einen Anspruch nach § 13 Nr. 6 VOB/B durchzusetzen, besteht kein Klärungsbedarf. Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Auftraggeber nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung gehindert sein, seinerseits Ansprüche wegen Mängeln gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen, wenn im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette feststeht, dass der Nachunternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 81/06, BauR 2007, 1564). Das gilt nicht nur für den Fall, dass der Auftraggeber wegen eines Mangels einen Schadensersatzanspruch geltend macht, sondern auch für den Fall der Minderung, § 242 BGB.

3 Von einer weiteren Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

4 Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

5 Gegenstandswert: 52.746,95 Euro

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Halfmeier Leupertz

Schlagwörter

construction contractnon-admission complaintdefect rightsreductionVOBbenefit balancinggood faithwork-performance chaincosts

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether leave to appeal should be granted based on the contract-interpretation questions raised by the complaint.

Extrahierter Entscheid

Leave to appeal was not warranted because the judgment was sufficiently supported by the appellate court's alternative reasoning, which was not challenged.

Extrahierte Begründung

The court left open whether the interpretative questions would otherwise justify leave, because the auxiliary reasoning alone sustained the judgment and no admissible ground against that reasoning was raised.

Kernrechtsfrage

Whether the defendant could reduce remuneration under § 2 Nr. 7 VOB/B because of defects after acceptance in a VOB contract.

Extrahierter Entscheid

No. After acceptance, defect claims in a VOB contract are governed exclusively by § 13 VOB/B; a reduction of the work price under § 2 Nr. 7 VOB/B is excluded.

Extrahierte Begründung

The complaint assumed an incorrect legal basis. The court reiterated that post-acceptance defect claims are exhaustively regulated by § 13 VOB/B, so the employer cannot demand a price reduction under § 2 Nr. 7 VOB/B.

Kernrechtsfrage

Whether the defendant was barred, under § 242 BGB and the principle of benefit balancing, from enforcing a claim under § 13 Nr. 6 VOB/B in the contractual chain.

Extrahierter Entscheid

Yes, on the court's case law, benefit balancing may bar defect-based claims in a work-performance chain when the subcontractor is no longer pursued by its own contractual partner.

Extrahierte Begründung

The court relied on prior case law and clarified that this applies not only to damages claims but also to reduction claims under § 242 BGB.

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