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2 S 149/22•LG Frankenthal 2. Zivilkammer, 2023-05-12, 2 S 149/22
2 S 149/22Kantonsgericht / II. Zivilkammer12.05.2023
1. Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen gemeinsamen Hund, kann nach der Trennung die Zustimmung zu einer Nutzungsregelung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangt werden. 2. Die Regelung nach billigem Ermessen dahin, dass im Zweiwochenturnus ein Aufenthaltswechsel des Hundes erfolgt, kann im Einzelfall angemessen sein.
Entscheidungsdatum: 2023-05-12
Aktenzeichen: 2 S 149/22
Dokumenttyp: Urteil
Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen gemeinsamen Hund, kann nach der Trennung die Zustimmung zu einer Nutzungsregelung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangt werden.
Die Regelung nach billigem Ermessen dahin, dass im Zweiwochenturnus ein Aufenthaltswechsel des Hundes erfolgt, kann im Einzelfall angemessen sein.
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