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1 Ws 324/20•OLG Zweibrücken 1. Strafsenat, 2020-10-27, 1 Ws 324/20
1 Ws 324/20Obergericht / I. Strafkammer27.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-27
Aktenzeichen: 1 Ws 324/20
ECLI: ECLI:DE:POLGZWE:2020:1027.1WS324.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Antrag des Antragstellers auf Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor dem Erlass des Senatsbeschlusses vom 1. Oktober 2020 wird verworfen, da der Senat bei der angegriffenen Entscheidung den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.
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