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8 U 1596/20•OLG Koblenz 8. Zivilsenat, 2021-05-03, 8 U 1596/20
8 U 1596/20Obergericht / Civil Chamber 803.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-03
Aktenzeichen: 8 U 1596/20
Dokumenttyp: Beschluss
Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 11.83342 € festgesetzt.
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
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