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1 U 216/18•OLG Koblenz 1. Zivilsenat, 2018-08-02, 1 U 216/18
1 U 216/18Obergericht / I. Zivilkammer02.08.2018
Entscheidungsdatum: 2018-08-02
Aktenzeichen: 1 U 216/18
Dokumenttyp: Urteil
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 29.1.2018 (Az. 11 O 287/17) wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil und das Senatsurteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.158 € festgesetzt.
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