projekte
6 S 22/15•LG Frankenthal 6. Zivilkammer, 2019-01-15, 6 S 22/15
6 S 22/15Kantonsgericht15.01.2019
Die nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie gemäß § 287 ZPO zu schätzende Schadenshöhe kann in Filesharing-Fällen auf Basis des Verkaufspreises des Werkes im Verletzungszeitraum zuzüglich eines Verletzerzuschlags in Höhe von 100% angenommen werden, wodurch jedenfalls die ansonsten bestehende Gefahr einer (deutlichen) Überkompensation des Geschädigten ausgeschlossen werden kann.(Rn.30)
Entscheidungsdatum: 2019-01-15
Aktenzeichen: 6 S 22/15
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 2 Abs 1 Nr 6 UrhG, § 19a UrhG, § 94 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 Abs 2 S 1 UrhG, § 97 Abs 2 S 3 UrhG ... mehr
Die nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie gemäß § 287 ZPO zu schätzende Schadenshöhe kann in Filesharing-Fällen auf Basis des Verkaufspreises des Werkes im Verletzungszeitraum zuzüglich eines Verletzerzuschlags in Höhe von 100% angenommen werden, wodurch jedenfalls die ansonsten bestehende Gefahr einer (deutlichen) Überkompensation des Geschädigten ausgeschlossen werden kann.(Rn.30)
Es handelt sich um die dem Urteil des BGH vom 6.12.2017 (I ZR 186/16 – Konferenz der Tiere) nach Aufhebung und Zurückverweisung nachfolgende Entscheidung.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.