LG Frankenthal 6. Zivilkammer, 2019-01-15, 6 S 22/15

6 S 22/15Kantonsgericht15.01.2019

Regest

Die nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie gemäß § 287 ZPO zu schätzende Schadenshöhe kann in Filesharing-Fällen auf Basis des Verkaufspreises des Werkes im Verletzungszeitraum zuzüglich eines Verletzerzuschlags in Höhe von 100% angenommen werden, wodurch jedenfalls die ansonsten bestehende Gefahr einer (deutlichen) Überkompensation des Geschädigten ausgeschlossen werden kann.(Rn.30)

Gesamter Gesetzestext

LG Frankenthal 6. Zivilkammer — 6 S 22/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-15

Aktenzeichen: 6 S 22/15

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 2 Abs 1 Nr 6 UrhG, § 19a UrhG, § 94 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 Abs 2 S 1 UrhG, § 97 Abs 2 S 3 UrhG ... mehr

Leitsatz

Die nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie gemäß § 287 ZPO zu schätzende Schadenshöhe kann in Filesharing-Fällen auf Basis des Verkaufspreises des Werkes im Verletzungszeitraum zuzüglich eines Verletzerzuschlags in Höhe von 100% angenommen werden, wodurch jedenfalls die ansonsten bestehende Gefahr einer (deutlichen) Überkompensation des Geschädigten ausgeschlossen werden kann.(Rn.30)

Orientierungssatz

Es handelt sich um die dem Urteil des BGH vom 6.12.2017 (I ZR 186/16 – Konferenz der Tiere) nach Aufhebung und Zurückverweisung nachfolgende Entscheidung.

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