OLG Koblenz Vergabesenat, 2018-05-23, Verg 2/18

Verg 2/18Obergericht23.05.2018

Regest

1. Der Ablauf der Bindefrist für das Angebot des Antragstellers in kein erledigendes Ereignis im Sinne des § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB.(Rn.5) 2. Das Interesse am Auftrag als Element der Antragsbefugnis ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung, die bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in einem Nachprüfungsverfahren vorhanden sein muss und deren Wegfall dazu führt, dass ein zunächst zulässiger Nachprüfungsantrag unzulässig wird.(Rn.5)

Gesamter Gesetzestext

OLG Koblenz Vergabesenat — Verg 2/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-23

Aktenzeichen: Verg 2/18

ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2018:0523.VERG2.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 160 Abs 2 S 1 GWB, § 168 Abs 2 S 2 GWB

Rechtskraft: ja

Leitsatz

  1. Der Ablauf der Bindefrist für das Angebot des Antragstellers in kein erledigendes Ereignis im Sinne des § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB.(Rn.5)

  2. Das Interesse am Auftrag als Element der Antragsbefugnis ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung, die bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in einem Nachprüfungsverfahren vorhanden sein muss und deren Wegfall dazu führt, dass ein zunächst zulässiger Nachprüfungsantrag unzulässig wird.(Rn.5)

Orientierungssatz

Vergabe des Auftrags "Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen" (Los 2, Altpapier)

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