projekte
S 14 KR 223/14•SG Mainz 14. Kammer, 2016-11-22, S 14 KR 223/14
S 14 KR 223/14Sozialversicherungsgericht / Chamber 1422.11.2016
Das Hilfsmittel "Motionstim 8" ist aufgrund der funktionellen Elektrostimulation der Muskeln an Beinen oder Armen Teil einer neuen Behandlungsmethode. Es dient der Wiederherstellung der Beweglichkeit an Beinen oder Armen und dem Training der Muskeln und geht über den unmittelbaren Behinderungsausgleich hinaus. Bis der Gemeinsame Bundesausschuss hierzu eine positive Empfehlung abgegeben hat, ist sie keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. (Rn.26)
Entscheidungsdatum: 2016-11-22
Aktenzeichen: S 14 KR 223/14
ECLI: ECLI:DE:SGMAINZ:2016:1122.S14KR223.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 2 Abs 1a SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 5, § 135 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 Alt 1 SGB 5, Anl 1 MVVRL
Rechtskraft: ja
Das Hilfsmittel "Motionstim 8" ist aufgrund der funktionellen Elektrostimulation der Muskeln an Beinen oder Armen Teil einer neuen Behandlungsmethode. Es dient der Wiederherstellung der Beweglichkeit an Beinen oder Armen und dem Training der Muskeln und geht über den unmittelbaren Behinderungsausgleich hinaus. Bis der Gemeinsame Bundesausschuss hierzu eine positive Empfehlung abgegeben hat, ist sie keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. (Rn.26)
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.