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14 W 112/17•OLG Koblenz 14. Zivilsenat, 2017-03-15, 14 W 112/17
14 W 112/17Obergericht / Civil Chamber 1415.03.2017
Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann wirksam dem im Prozess bestellten Bevollmächtigten zugestellt werden. Ob und wann die Partei von dem Kostenfestsetzungsbeschluss Kenntnis erlangt, ist für den Beginn der Beschwerdefrist unerheblich.(Rn.3)
Entscheidungsdatum: 2017-03-15
Aktenzeichen: 14 W 112/17
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2017:0315.14W112.17.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 78 ZPO, § 81 ZPO, § 85 Abs 2 ZPO, § 103 ZPO, § 104 ZPO ... mehr
Rechtskraft: ja
Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann wirksam dem im Prozess bestellten Bevollmächtigten zugestellt werden. Ob und wann die Partei von dem Kostenfestsetzungsbeschluss Kenntnis erlangt, ist für den Beginn der Beschwerdefrist unerheblich.(Rn.3)
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