OLG Koblenz 14. Zivilsenat, 2017-03-15, 14 W 112/17

14 W 112/17Obergericht / Civil Chamber 1415.03.2017

Regest

Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann wirksam dem im Prozess bestellten Bevollmächtigten zugestellt werden. Ob und wann die Partei von dem Kostenfestsetzungsbeschluss Kenntnis erlangt, ist für den Beginn der Beschwerdefrist unerheblich.(Rn.3)

Gesamter Gesetzestext

OLG Koblenz 14. Zivilsenat — 14 W 112/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-15

Aktenzeichen: 14 W 112/17

ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2017:0315.14W112.17.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 78 ZPO, § 81 ZPO, § 85 Abs 2 ZPO, § 103 ZPO, § 104 ZPO ... mehr

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann wirksam dem im Prozess bestellten Bevollmächtigten zugestellt werden. Ob und wann die Partei von dem Kostenfestsetzungsbeschluss Kenntnis erlangt, ist für den Beginn der Beschwerdefrist unerheblich.(Rn.3)

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