OLG Koblenz 14. Zivilsenat, 2017-01-20, 14 W 22/17

14 W 22/17Obergericht / Civil Chamber 1420.01.2017

Regest

Die Kosten der Übersetzung einer fremdsprachlichen Urkunde (hier: Gutachten) sind erstattungsfähig, soweit deren Kenntnisnahme Teil einer schlüssigen Rechtsverteidigung ist. Einer gerichtlichen Anordnung der Übersetzung bedarf es dafür nicht.(Rn.2)

Gesamter Gesetzestext

OLG Koblenz 14. Zivilsenat — 14 W 22/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-20

Aktenzeichen: 14 W 22/17

ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2017:0120.14W22.17.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 91 ZPO, § 104 ZPO, § 184 GVG, § 11 JVEG

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Die Kosten der Übersetzung einer fremdsprachlichen Urkunde (hier: Gutachten) sind erstattungsfähig, soweit deren Kenntnisnahme Teil einer schlüssigen Rechtsverteidigung ist. Einer gerichtlichen Anordnung der Übersetzung bedarf es dafür nicht.(Rn.2)

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