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14 W 34/17•OLG Koblenz 14. Zivilsenat, 2017-01-31, 14 W 34/17
14 W 34/17Obergericht / Civil Chamber 1431.01.2017
Fusionieren während eines Rechtsstreites innerhalb einer Instanz zwei Kliniken, die zuvor von zwei Bevollmächtigten vertreten wurden, so dass nunmehr eine Partei durch zwei Bevollmächtigte vertreten wird, sind nur die Kosten eines Bevollmächtigten erstattungsfähig.(Rn.1)
Entscheidungsdatum: 2017-01-31
Aktenzeichen: 14 W 34/17
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2017:0131.14W34.17.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 78 ZPO, § 84 ZPO, § 91 ZPO, § 104 ZPO, § 138 ZPO
Rechtskraft: ja
Fusionieren während eines Rechtsstreites innerhalb einer Instanz zwei Kliniken, die zuvor von zwei Bevollmächtigten vertreten wurden, so dass nunmehr eine Partei durch zwei Bevollmächtigte vertreten wird, sind nur die Kosten eines Bevollmächtigten erstattungsfähig.(Rn.1)
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