OLG Koblenz 14. Zivilsenat, 2017-01-31, 14 W 34/17

14 W 34/17Obergericht / Civil Chamber 1431.01.2017

Regest

Fusionieren während eines Rechtsstreites innerhalb einer Instanz zwei Kliniken, die zuvor von zwei Bevollmächtigten vertreten wurden, so dass nunmehr eine Partei durch zwei Bevollmächtigte vertreten wird, sind nur die Kosten eines Bevollmächtigten erstattungsfähig.(Rn.1)

Gesamter Gesetzestext

OLG Koblenz 14. Zivilsenat — 14 W 34/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-31

Aktenzeichen: 14 W 34/17

ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2017:0131.14W34.17.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 78 ZPO, § 84 ZPO, § 91 ZPO, § 104 ZPO, § 138 ZPO

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Fusionieren während eines Rechtsstreites innerhalb einer Instanz zwei Kliniken, die zuvor von zwei Bevollmächtigten vertreten wurden, so dass nunmehr eine Partei durch zwei Bevollmächtigte vertreten wird, sind nur die Kosten eines Bevollmächtigten erstattungsfähig.(Rn.1)

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