OLG Koblenz 14. Zivilsenat, 2017-02-06, 14 W 47/17

14 W 47/17Obergericht / Civil Chamber 1406.02.2017

Regest

1. Der Rechtsanwalt hat ein Wahlrecht, ob er die Kostenfestsetzung für die Partei oder für sich als Bevollmächtigten beantragt.(Rn.9) 2. Sofern der Kostenfestsetzungsbeschluss für die Partei beantragt und zu ihren Gunsten erlassen wurde, setzt die Umschreibung auf einen Sozius der bevollmächtigten Kanzlei den nach § 727 ZPO formgerechten Nachweis der Rechtsnachfolge nach der Partei voraus.(Rn.10)

Gesamter Gesetzestext

OLG Koblenz 14. Zivilsenat — 14 W 47/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-06

Aktenzeichen: 14 W 47/17

ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2017:0206.14W47.17.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 103 ZPO, § 126 ZPO, § 727 ZPO, § 730 ZPO, § 733 ZPO ... mehr

Rechtskraft: ja

Leitsatz

  1. Der Rechtsanwalt hat ein Wahlrecht, ob er die Kostenfestsetzung für die Partei oder für sich als Bevollmächtigten beantragt.(Rn.9)

  2. Sofern der Kostenfestsetzungsbeschluss für die Partei beantragt und zu ihren Gunsten erlassen wurde, setzt die Umschreibung auf einen Sozius der bevollmächtigten Kanzlei den nach § 727 ZPO formgerechten Nachweis der Rechtsnachfolge nach der Partei voraus.(Rn.10)

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