projekte
2 OWi 4286 Js 809/17•AG Landstuhl, 2017-03-13, 2 OWi 4286 Js 809/17
2 OWi 4286 Js 809/17Gericht erster Instanz13.03.2017
Schweigt der Betroffene zu seinem Konsumverhalten kann das Gericht einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG auch aufgrund des rechtsmedizinisch wahrscheinlichsten Konsumverhaltens und der Konsumauswirkungen annehmen, wenn die Werte für den THC-Gehalt und die Konzentration von THC-Carbonsäure im Blut des Betroffenen für eine engfristige Aufnahme von Cannabisprodukten, einen aktuellen Cannabiseinfluss zum Blutentnahmezeitpunkt und gegen einen dauerhaften und täglichen Cannabiskonsum sprechen.(Rn.6)
Entscheidungsdatum: 2017-03-13
Aktenzeichen: 2 OWi 4286 Js 809/17
ECLI: ECLI:DE:AGLANDS:2017:0313.2OWI4286JS809.17.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 24a Abs 2 S 1 StVG, § 261 StPO, § 46 OWiG
Schweigt der Betroffene zu seinem Konsumverhalten kann das Gericht einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG auch aufgrund des rechtsmedizinisch wahrscheinlichsten Konsumverhaltens und der Konsumauswirkungen annehmen, wenn die Werte für den THC-Gehalt und die Konzentration von THC-Carbonsäure im Blut des Betroffenen für eine engfristige Aufnahme von Cannabisprodukten, einen aktuellen Cannabiseinfluss zum Blutentnahmezeitpunkt und gegen einen dauerhaften und täglichen Cannabiskonsum sprechen.(Rn.6)
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.