OLG Koblenz 1. Senat für Familiensachen, 2016-05-09, 13 WF 432/16

13 WF 432/16Obergericht09.05.2016

Regest

Keine Erfolgsaussichten für einen Gewaltschutzantrag bei einander widersprechenden schlüssigen Vortrag beider Beteiligter zur Frage, wer wen zuerst angegriffen hat, ohne Vorhandensein einer außenstehenden dritten Beweisperson.(Rn.1) Verfahrensgang vorgehend AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 7. April 2016, 62 F 15/16 eA

Gesamter Gesetzestext

OLG Koblenz 1. Senat für Familiensachen — 13 WF 432/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-09

Aktenzeichen: 13 WF 432/16

ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2016:0509.13WF432.16.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 1 GewSchG, § 2 GewSchG, § 26 FamFG, § 29 FamFG, §§ 29ff FamFG

Leitsatz

Keine Erfolgsaussichten für einen Gewaltschutzantrag bei einander widersprechenden schlüssigen Vortrag beider Beteiligter zur Frage, wer wen zuerst angegriffen hat, ohne Vorhandensein einer außenstehenden dritten Beweisperson.(Rn.1)

Verfahrensgang

vorgehend AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 7. April 2016, 62 F 15/16 eA

Gründe

1 Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr- Ahrweiler vom 07.04.2016 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen. Das Beschwerdevorbringen, sie verfüge über ein Beweismittel in Form eines ärztlichen Attests, begründet keine hinreichende Erfolgsaussicht des Antrags, weil der Antragsgegner behauptet, zuerst von der Antragstellerin tätlich angegriffen worden zu sein und er sich auf Notwehr beruft. Das wird sich nicht widerlegen lassen. Anwesend bei dem Vorfall war kein Dritter.

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