OLG Zweibrücken 4. Zivilsenat, 2015-05-19, 4 U 30/15

4 U 30/15Obergericht / IV. Zivilkammer19.05.2015

Regest

1. Ein Rechtsanwalt muss dafür Sorge tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz fristgerecht bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss er eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig hinausgehen.(Rn.5) 2. Zu einer wirksamen Fristenkontrolle gehört auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft nochmals und abschließend selbstständig überprüft wird (vgl. BGH, 26. Februar 2015, III ZB 55/14).(Rn.5)

Gesamter Gesetzestext

OLG Zweibrücken 4. Zivilsenat — 4 U 30/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-19

Aktenzeichen: 4 U 30/15

ECLI: ECLI:DE:POLGZWE:2015:0519.4U30.15.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

  1. Ein Rechtsanwalt muss dafür Sorge tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz fristgerecht bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss er eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig hinausgehen.(Rn.5)

  2. Zu einer wirksamen Fristenkontrolle gehört auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft nochmals und abschließend selbstständig überprüft wird (vgl. BGH, 26. Februar 2015, III ZB 55/14).(Rn.5)

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