VG Neustadt (Weinstraße) 1. Kammer, 2014-04-09, 1 K 1018/13.NW

1 K 1018/13.NWVerwaltungsgericht / 1. Kammer09.04.2014

Regest

Impfkosten eines bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Beamtenkindes sind bei einer ausbildungsbedingten Reise des Kindes außerhalb der EU, bei entsprechender Impfempfehlung, beihilfefähig.(Rn.19)

Gesamter Gesetzestext

VG Neustadt (Weinstraße) 1. Kammer — 1 K 1018/13.NW — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-09

Aktenzeichen: 1 K 1018/13.NW

ECLI: ECLI:DE:VGNEUST:2014:0409.1K1018.13.NW.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 40 BBesG 2006, § 1 BhV RP 2011, § 4 BhV RP 2011, § 44 BhV RP 2011, § 8 Abs 1 BhV RP 2011 ... mehr

Leitsatz

Impfkosten eines bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Beamtenkindes sind bei einer ausbildungsbedingten Reise des Kindes außerhalb der EU, bei entsprechender Impfempfehlung, beihilfefähig.(Rn.19)

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