projekte
1 K 1018/13.NW•VG Neustadt (Weinstraße) 1. Kammer, 2014-04-09, 1 K 1018/13.NW
1 K 1018/13.NWVerwaltungsgericht / 1. Kammer09.04.2014
Impfkosten eines bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Beamtenkindes sind bei einer ausbildungsbedingten Reise des Kindes außerhalb der EU, bei entsprechender Impfempfehlung, beihilfefähig.(Rn.19)
Entscheidungsdatum: 2014-04-09
Aktenzeichen: 1 K 1018/13.NW
ECLI: ECLI:DE:VGNEUST:2014:0409.1K1018.13.NW.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 40 BBesG 2006, § 1 BhV RP 2011, § 4 BhV RP 2011, § 44 BhV RP 2011, § 8 Abs 1 BhV RP 2011 ... mehr
Impfkosten eines bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Beamtenkindes sind bei einer ausbildungsbedingten Reise des Kindes außerhalb der EU, bei entsprechender Impfempfehlung, beihilfefähig.(Rn.19)
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.