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79 C 352/11•AG Mainz, 2012-12-11, 79 C 352/11
Entscheidungsdatum: 2012-12-11
Aktenzeichen: 79 C 352/11
ECLI: ECLI:DE:AGMAINZ:2012:1211.79C352.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
I. Gemäß § 278 Abs. 6 ZPO wird festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender Vergleich zustande gekommen ist:
Diese Miete wird bis zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses, nämlich dem 30.11.2012, fest vereinbart.
II. Der Streitwert wird auf 1.171,44 € festgesetzt.
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