OLG Koblenz 10. Zivilsenat, 2011-11-24, 10 U 756/11

10 U 756/11Obergericht / Civil Chamber 1024.11.2011

Regest

Eine Beweiswürdigung ist nicht deshalb fehlerhaft, weil nicht zugunsten der Zeugenaussage eines Rechtsanwalts von einer wegen des Berufs besonderen, erhöhten Glaubwürdigkeit desselben ausgegangen wird.(Rn.9)

Gesamter Gesetzestext

OLG Koblenz 10. Zivilsenat — 10 U 756/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-11-24

Aktenzeichen: 10 U 756/11

ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2011:1124.10U756.11.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 286 ZPO, § 373 ZPO, §§ 373ff ZPO

Orientierungssatz

Eine Beweiswürdigung ist nicht deshalb fehlerhaft, weil nicht zugunsten der Zeugenaussage eines Rechtsanwalts von einer wegen des Berufs besonderen, erhöhten Glaubwürdigkeit desselben ausgegangen wird.(Rn.9)

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