projekte
10 U 756/11•OLG Koblenz 10. Zivilsenat, 2011-11-24, 10 U 756/11
10 U 756/11Obergericht / Civil Chamber 1024.11.2011
Eine Beweiswürdigung ist nicht deshalb fehlerhaft, weil nicht zugunsten der Zeugenaussage eines Rechtsanwalts von einer wegen des Berufs besonderen, erhöhten Glaubwürdigkeit desselben ausgegangen wird.(Rn.9)
Entscheidungsdatum: 2011-11-24
Aktenzeichen: 10 U 756/11
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2011:1124.10U756.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 286 ZPO, § 373 ZPO, §§ 373ff ZPO
Eine Beweiswürdigung ist nicht deshalb fehlerhaft, weil nicht zugunsten der Zeugenaussage eines Rechtsanwalts von einer wegen des Berufs besonderen, erhöhten Glaubwürdigkeit desselben ausgegangen wird.(Rn.9)
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.