OLG Koblenz 10. Zivilsenat, 2011-11-28, 10 U 884/11

10 U 884/11Obergericht / Civil Chamber 1028.11.2011

Regest

Eine von dem Arbeitgeber für den Arbeitnehmer genommene Lebensversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht für den Arbeitnehmer ist nicht allein wegen der formalen Stellung des Arbeitgebers als Versicherungsnehmer Teil der Insolvenzmasse des Arbeitgebers. Sie kann nicht vom Insolvenzverwalter des Arbeitgebers gekündigt, der Rückkaufswert nicht zur Masse des Arbeitgebers gezogen werden.(Rn.3) (Rn.4)

Gesamter Gesetzestext

OLG Koblenz 10. Zivilsenat — 10 U 884/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-11-28

Aktenzeichen: 10 U 884/11

ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2011:1128.10U884.11.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Eine von dem Arbeitgeber für den Arbeitnehmer genommene Lebensversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht für den Arbeitnehmer ist nicht allein wegen der formalen Stellung des Arbeitgebers als Versicherungsnehmer Teil der Insolvenzmasse des Arbeitgebers. Sie kann nicht vom Insolvenzverwalter des Arbeitgebers gekündigt, der Rückkaufswert nicht zur Masse des Arbeitgebers gezogen werden.(Rn.3) (Rn.4)

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