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5 K 1026/11 .KP•VG Koblenz 5. Kammer, 2012-02-28, 5 K 1026/11 .KP
5 K 1026/11 .KPVerwaltungsgericht / 5. Kammer28.02.2012
1. § 22 Abs. 1a BPolG (juris: BGSG 1994) ist mit höherrangigem Recht vereinbar.(Rn.15) 2. Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren.(Rn.18)
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: 5 K 1026/11 .KP
ECLI: ECLI:DE:VGKOBLE:2012:0228.5K1026.11.KP.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 22 Abs 1a BGSG 1994, § 22 Abs 1a BGSG 1994
§ 22 Abs. 1a BPolG (juris: BGSG 1994) ist mit höherrangigem Recht vereinbar.(Rn.15)
Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren.(Rn.18)
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