VG Koblenz 5. Kammer, 2012-02-28, 5 K 1026/11 .KP

5 K 1026/11 .KPVerwaltungsgericht / 5. Kammer28.02.2012

Regest

1. § 22 Abs. 1a BPolG (juris: BGSG 1994) ist mit höherrangigem Recht vereinbar.(Rn.15) 2. Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren.(Rn.18)

Gesamter Gesetzestext

VG Koblenz 5. Kammer — 5 K 1026/11 .KP — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-28

Aktenzeichen: 5 K 1026/11 .KP

ECLI: ECLI:DE:VGKOBLE:2012:0228.5K1026.11.KP.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 22 Abs 1a BGSG 1994, § 22 Abs 1a BGSG 1994

Orientierungssatz

  1. § 22 Abs. 1a BPolG (juris: BGSG 1994) ist mit höherrangigem Recht vereinbar.(Rn.15)

  2. Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren.(Rn.18)

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