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1 U 1526/09•OLG Koblenz 1. Zivilsenat, 2010-06-23, 1 U 1526/09
1 U 1526/09Obergericht / I. Zivilkammer23.06.2010
Zur Straßenverkehrssicherungspflicht einer rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde (hier: Aufbruch im Asphaltbelag eines durch Straßenlaternen indirekt beleuchteten Gehweg).(Rn.17)
Entscheidungsdatum: 2010-06-23
Aktenzeichen: 1 U 1526/09
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2010:0623.1U1526.09.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 253 Abs 2 BGB, § 839 Abs 1 BGB, § 11 Abs 1 StrG RP, § 14 StrG RP, § 48 Abs 2 StrG RP ... mehr
Rechtskraft: ja
Zur Straßenverkehrssicherungspflicht einer rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde (hier: Aufbruch im Asphaltbelag eines durch Straßenlaternen indirekt beleuchteten Gehweg).(Rn.17)
Niveauunterschiede von 2 bis 3 cm auf einem Gehweg sind vom Fußgängerverkehr im Regelfall hinzunehmen. Stürzt der Anwohner einer Straße auf dem Bürgersteig, der eine den Anwohnern seit längerem bekannte "leicht muldenförmige Vertiefung" von 1 cm bis höchstens 2 cm aufweist und wird diese Sturzstelle in den Abendstunden zumindest indirekt ausgeleuchtet, besteht kein tragfähiger Anhalt zur Annahme einer Haftungsverantwortung der beklagten Verbandsgemeinde.(Rn.18)
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