Vergabekammer Westfalen, 2023-08-07, VK 1 - 22/23

VK 1 - 22/23Übriges Gericht07.08.2023

Regest

Hat der Auftraggeber das Angebotsschreiben - Formblatt 213 EU nicht wirksam gefordert, kann er auf die Nichtvorlage keinen Ausschluss stützen. Ob der Auftraggeber das vorgenannte Formblatt wirksam gefordert hat, ist durch Auslegung der Vergabeunterlagen orientiert am objektiven Empfängerhorizont eines sachkundigen und gewissenhaften Bieters, der mit den Vergabeunterlagen vertraut ist, zu beurteilen.

Gesamter Gesetzestext

Vergabekammer Westfalen — VK 1 - 22/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-07

Aktenzeichen: VK 1 - 22/23

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1.

Normen: VOB/A EU § 16 Nr. 2; VOB/A EU § 13 Abs. 1; VOB/A EU § 16 a Abs. 5

Leitsätze

Hat der Auftraggeber das Angebotsschreiben - Formblatt 213 EU nicht wirksam gefordert, kann er auf die Nichtvorlage keinen Ausschluss stützen.

Ob der Auftraggeber das vorgenannte Formblatt wirksam gefordert hat, ist durch Auslegung der Vergabeunterlagen orientiert am objektiven Empfängerhorizont eines sachkundigen und gewissenhaften Bieters, der mit den Vergabeunterlagen vertraut ist, zu beurteilen.

Tenor

  1. Dem Nachprüfungsantrag wird stattgegeben. Der Antragsgegnerin wird bei fortbestehender Beschaffungsabsicht aufgegeben, das Vergabeverfahren in den Zustand vor Wertung zurückzuversetzen und die Angebotswertung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu wiederholen.

  2. Die Kosten des Verfahrens werden auf 2.500,00 € festgesetzt.

  3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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