Verwaltungsgericht Münster, 2025-01-10, 1 K 3216/21

1 K 3216/21Verwaltungsgericht10.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 1 K 3216/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-10

Aktenzeichen: 1 K 3216/21

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2025:0110.1K3216.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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