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1 M 1/24•Verwaltungsgericht Münster, 2024-09-10, 1 M 1/24
1 M 1/24Verwaltungsgericht10.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-10
Aktenzeichen: 1 M 1/24
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0910.1M1.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Der Antrag auf Anordnung der Ersatzzwangshaft wird abgelehnt.
Die Vollstreckungsgläubigerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 12.000 Euro festgesetzt.
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