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2 L 621/24.A•Verwaltungsgericht Münster, 2024-08-15, 2 L 621/24.A
2 L 621/24.AVerwaltungsgericht15.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-15
Aktenzeichen: 2 L 621/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0815.2L621.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 1800/24.A des Antragstellers gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Juli 2024 enthaltene Abschiebungsanordnung nach Zypern wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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