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8 K 3248/22•Verwaltungsgericht Münster, 2024-08-01, 8 K 3248/22
8 K 3248/22Verwaltungsgericht01.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-01
Aktenzeichen: 8 K 3248/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0801.8K3248.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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