Verwaltungsgericht Münster, 2024-08-01, 8 K 3248/22

8 K 3248/22Verwaltungsgericht01.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 8 K 3248/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-01

Aktenzeichen: 8 K 3248/22

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0801.8K3248.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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