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9 K 2398/23•Verwaltungsgericht Münster, 2024-07-15, 9 K 2398/23
9 K 2398/23Verwaltungsgericht15.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-15
Aktenzeichen: 9 K 2398/23
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0715.9K2398.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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