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10 L 481/24•Verwaltungsgericht Münster, 2024-07-03, 10 L 481/24
10 L 481/24Verwaltungsgericht03.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-03
Aktenzeichen: 10 L 481/24
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0703.10L481.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfügung vom 00. Juni 0000 wird hinsichtlich der Ziffer I wiederhergestellt, hinsichtlich der Ziffer III angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auf 208.600 € festgesetzt.
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