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2 K 628/22•Verwaltungsgericht Münster, 2024-05-23, 2 K 628/22
2 K 628/22Verwaltungsgericht23.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-23
Aktenzeichen: 2 K 628/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0523.2K628.22.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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