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10 K 864/22.A•Verwaltungsgericht Münster, 2024-03-13, 10 K 864/22.A
10 K 864/22.AVerwaltungsgericht13.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-13
Aktenzeichen: 10 K 864/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0313.10K864.22A.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger seine Klage bezüglich der Asylanerkennung zurückgenommen hat; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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