Verwaltungsgericht Münster, 2024-03-11, 5 K 1987/23

5 K 1987/23Verwaltungsgericht11.03.2024

Regest

§§ 7 Abs. 1, 7a Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 TestVKeine Vergütung für erbrachte Leistungen bei Fehlen einer schriftlichen oderelektronischen Bestätigung der getesteten Person über die Durchführung desTests

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 5 K 1987/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-11

Aktenzeichen: 5 K 1987/23

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0311.5K1987.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Leitsätze

§§ 7 Abs. 1, 7a Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 TestVKeine Vergütung für erbrachte Leistungen bei Fehlen einer schriftlichen oderelektronischen Bestätigung der getesteten Person über die Durchführung desTests

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.