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8 K 945/20.A•Verwaltungsgericht Münster, 2024-01-18, 8 K 945/20.A
8 K 945/20.AVerwaltungsgericht18.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-18
Aktenzeichen: 8 K 945/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0118.8K945.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8 Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für welches Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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