Verwaltungsgericht Münster, 2023-12-18, 5 K 3037/22

5 K 3037/22Verwaltungsgericht18.12.2023

Regest

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Ausschluss wegen Arbeitsunfähigkeit, Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 5 K 3037/22 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-12-18

Aktenzeichen: 5 K 3037/22

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:1218.5K3037.22.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 5 Kammer

Leitsätze

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Ausschluss wegen Arbeitsunfähigkeit, Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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