Verwaltungsgericht Münster, 2023-12-08, 3 L 958/23

3 L 958/23Verwaltungsgericht08.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 3 L 958/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-08

Aktenzeichen: 3 L 958/23

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:1208.3L958.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das vorläufige Rechtsschutzverfahren erster Instanz bewilligt und Rechtsanwältin H. aus N. beigeordnet, soweit er vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich Ziffer 5 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 13. 10. 2023 begehrt; im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2448/23 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 13. 10. 2023 wird hinsichtlich Ziffer 5 angeordnet; im Übrigen wird der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2500 Euro festgesetzt.

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