Verwaltungsgericht Münster, 2023-11-09, 2 K 2242/22

2 K 2242/22Verwaltungsgericht09.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 2 K 2242/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-09

Aktenzeichen: 2 K 2242/22

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:1109.2K2242.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 13. Juli 2022 sowie des Gebührenbescheides vom 13. Juli 2022 verpflichtet, dem Kläger einen planungsrechtlichen Bauvorbescheid für den Neubau eines Hähnchenmaststalles, dreier Futtersilos, einer Waage, zweier Schmutzwassersammelbehälter und zweier Löschwasserbehälter auf dem Grundstück Gemarkung X. , Flur 2, Flurstücke 9 und 10 unter Außerachtlassung des Entgegenstehens öffentlicher Belange und Außerachtlassung einer gesicherten Erschließung zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 3/4, der Beklagte zu 1/8 und die Beigeladene zu 1/8. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen, welche insoweit erstattungsfähig sind, trägt der Kläger zu 3/4. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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