Verwaltungsgericht Münster, 2023-11-09, 2 K 1216/21

2 K 1216/21Verwaltungsgericht09.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 2 K 1216/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-09

Aktenzeichen: 2 K 1216/21

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:1109.2K1216.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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