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8 L 24/23•Verwaltungsgericht Münster, 2023-03-08, 8 L 24/23
8 L 24/23Verwaltungsgericht08.03.2023
Art. 2 Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 ist unwirksam.
Entscheidungsdatum: 2023-03-08
Aktenzeichen: 8 L 24/23
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:0308.8L24.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8
Normen: § 24 AufenthG
Art. 2 Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 ist unwirksam.
Die Anträge werden abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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