Verwaltungsgericht Münster, 2023-03-08, 8 L 24/23

8 L 24/23Verwaltungsgericht08.03.2023

Regest

Art. 2 Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 ist unwirksam.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 8 L 24/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-08

Aktenzeichen: 8 L 24/23

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:0308.8L24.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8

Normen: § 24 AufenthG

Leitsätze

Art. 2 Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 ist unwirksam.

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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