Verwaltungsgericht Münster, 2023-02-09, 1 L 1029/22

1 L 1029/22Verwaltungsgericht09.02.2023

Regest

Zu den (fehlenden) Ansprüchen einer Schülerin auf Verlängerung der Schreibzeit bei schriftlichen Prüfungen sowie auf Zurverfügungstellung von Transkripten für die Bearbeitung von Hörverstehensaufgaben in fremdsprachlichen Fächern.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 1 L 1029/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-09

Aktenzeichen: 1 L 1029/22

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:0209.1L1029.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: AO-SF § 7; AO-SF § 23; APO-GOSt § 13 Abs. 7; APO-GOSt § 14; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; SchulG NRW § 19 Abs. 2 Nr. 4; VwGO § 123 Abs. 1

Leitsätze

Zu den (fehlenden) Ansprüchen einer Schülerin auf Verlängerung der Schreibzeit bei schriftlichen Prüfungen sowie auf Zurverfügungstellung von Transkripten für die Bearbeitung von Hörverstehensaufgaben in fremdsprachlichen Fächern.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt

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